Grundsätzlich erfolgt eine Kündigung auf das Ende des Monats. Dieser Endtermin kann jedoch vertraglich geändert werden. Es kann jeder beliebige Tag als Kündigungsendtermin bestimmt werden.

Beispiel: Kündigung mit einer Vertragsklausel, wonach die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist auf einen beliebigen Zeitpunkt erfolgen kann. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist an demjenigen Tag des Monats, an welchem die Kündigung in Empfang genommen wurde.

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