Wird ein Arbeitnehmer während seinen Ferien krank, hat er einen Anspruch auf Nachgewährung von Ferientagen?
Arbeitnehmende, die in den Ferien krank werden, können diese nachholen, soweit der Erholungszweck der Ferien wegen Krankheit oder Unfall vereitelt wird. Insofern besteht ein Anspruch auf Nachgewährung von Ferientagen.
Steht schon vor Ferienantritt fest, dass der Arbeitnehmer krank sein wird, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verschiebung der bereits festgelegten Ferien.
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