Warum braucht es für den Arbeitsmarkt Regeln?
Klare Regelungen helfen allen. Den Arbeitnehmenden garantieren sie korrekte Löhne und Arbeitsbedingungen sowie einen Versicherungsschutz. Schweizer Firmen profitieren von einem Schutz gegen Lohndumping aus dem Aus- und Inland. Und der Allgemeinheit entgehen keine Steuern und Sozialabgaben durch Schwarzarbeit.
Welche Aufgaben hat die AMKB?
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) kontrolliert die Einhaltung der Regeln auf dem Bau und in weiteren Branchen in der Nordwestschweiz.
Das Ziel ist die aktive Bekämpfung von Lohndumping, Verstössen gegen das Entsendegesetz, Schwarzarbeit, Verletzungen der GAV sowie von Verstössen gegen das Beschaffungsgesetz.
Jährlich kontrolliert die AMKB über 2000 Baustellen und Betriebe in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn.
Die AMKB ist für verschiedene Auftraggeber tätig:
- Mit dem Kanton Basel-Landschaft hat die AMKB eine Leistungsvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2024 geschlossen. Diese Vereinbarung übernimmt die AMKB den Vollzug von risikoorientierten und themenübergreifenden Arbeitsmarktkontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Im Auftrag des Kantons führt die AMKB einerseits Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe und andererseits Kontrollen auf Einhaltung des Entsendegesetzes und des Submissionsgesetzes im Baunebengewerbe durch. Zudem beauftragt der Kanton die AMKB in einer Leistungsvereinbarung, den Arbeitsmarkt laufend zu analysieren und mit Prävention, Information und Beratung dem Missbrauch entgegenzuwirken.
- Die Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) hat die AMKB mit der Durchführung sämtlicher Kontrollen betraut, welche in den Geltungsbereich des GAV-Ausbau fallen. Die AMKB führt die Baustellenkontrolle durch, fordert Unterlagen ein und nimmt die Gleichwertigkeitsprüfung vor. Bei einem Verstoss erstellt sie das Kontrollprotokoll und bereitet den Entscheid zuhanden der Paritätischen Kommission vor.
- Die AMKB betreibt im Auftrag von rund 20 Paritätischen Kommissionen Kontrolltätigkeiten.
Was ist die AMKB und wie ist sie organisiert?
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) wurde 2017 als unabhängiger Kontrollverein von den Sozialpartnern gegründet.
Der Verein hat seinen Sitz in Pratteln und eine Zweigniederlassung in Basel-Stadt. Beide sind im Handelsregister eingetragen. Mitglieder des Vereins sind die Unia, der Gewerkschaftsbund Baselland, die Syna und die Wirtschaftskammer Baselland.
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Wie kontrolliert die AMKB?
Die AMKB verfolgt einen risikoorientierten Kontrollansatz. Die Kontrollen finden branchen- und themenübergreifend statt.
Risikoorientierter Kontrollansatz
Bereiche mit einem höheren Missbrauchspotenzial werden öfter und vertiefter kontrolliert als solche mit einem geringeren Missbrauchspotenzial. Basis ist eine Arbeitsmarktanalyse.
Die Arbeitsmarktanalyse besteht einerseits auf der Arbeitsmarktbeobachtung, die durch die AMKB laufend durchgeführt wird. Grundlage hierfür bilden die Entsendemeldungen, Meldungen von Dritten aber auch Erkenntnisse und Ergebnisse aus der laufenden Kontrolltätigkeit. Auf der Basis der Gesamtheit dieser gewonnenen Informationen wird die Bautätigkeit im ganzen Kanton hinsichtlich der Erkennung von Risikobaustellen analysiert.
Anderseits liess die AMKB 2018 auch eine externe Analyse durchführen. Diese hat ergeben, dass im Bereich der GAV-Kontrollen die folgenden Branchen zu den risikoreichsten gehören: Plattenleger, Gipser, Maler, Kundenmaurer und Baureiniger.
Branchenübergreifende Kontrolle
Auf den Baustellen finden Tätigkeiten naturgemäss in verschiedenen Branchen gleichzeitig statt. Durch branchenübergreifende Kontrollen werden die Wirksamkeit und Effizienz der Kontrollen gesteigert. Gleichzeitig eliminieren wir so Zuständigkeitsfragen, die häufig als Abwehr gegen Kontrollen eingesetzt werden. Das verhindert unnötige Mehrfachkontrollen reduziert so die administrative Belastung für die betroffenen Firmen.
Themenübergreifende Kontrollen
Missbrauch im Arbeitsmarkt verläuft nicht entlang der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Deshalb erfolgen effektive Kontrollen themenübergreifend und werden nicht nach den einzelnen gesetzlichen Grundlagen aufgesplittet. Nur so können GAV-Verletzungen, Lohndumping, Verletzungen des Arbeitsgesetzes und Schwarzarbeit wirkungsvoll eingedämmt werden.