Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt mit jedem Dienstjahr von Neuem. Hat eine Arbeitnehmerin mehrere Absenzen im gleichen Jahr werden, so werden diese zusammengezählt.
Zur Lohnfortzahlung gehören alle Lohnbestandteile. Damit sind nicht nur das Fixum erfasst, sondern auch weitere Lohnbestandteile, sofern diese ohne die Krankheit oder anderweitige Arbeitsunfähigkeit angefallen wären. Bei unregelmässigem Lohn wird der massgebende Lohn mit Hilfe einer repräsentativen Periode (bis zu 1 Jahr) berechnet.