Nein, eine reine Warenlieferung ohne Montage ist nicht meldepflichtig. Konkrete Abgrenzungsfragen zwischen einer Warenlieferung und einer Dienstleistungserbringung beantwortet Ihnen die Arbeitsmarktbehörde des Einsatzkantons.
Ist eine reine Warenlieferung ohne Montage meldepflichtig?
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