Ein allgemeinverbindlicher GAV ist ein Gesamtarbeitsvertrag, der für alle Betriebe und Angestellten eines Wirtschaftszweiges oder eines Berufes gilt, auch wenn sie nicht Mitglied eines vertragsschliessenden Verbandes sind. Der GAV wird durch einen öffentlich-rechtlichen Akt zwingen-der Bestandteil des Arbeitsvertrages, ob dies dem Willen der betroffenen Parteien entspricht oder nicht.
Ein GAV kann auf Gesuch aller Vertragsparteien vom Bund oder vom Kanton allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn er bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt.