Mit der Inkraftsetzung der neuen Gesetze am 1. Juli 2021 wurde auch die neue Leistungsvereinbarung des Kantons mit unserem Verein für die kommenden Jahre rechtskräftig. Damit können die Kontrolleurinnen und Kontrolleure ihre wichtige Tätigkeit in einem geklärten Rahmen und unter stabilen Verhältnissen weiterführen. Arbeitgebende wie Arbeitnehmende im Baugewerbe wissen zudem, woran sie sind. Diese Kontinuität ist ein wichtiger Faktor, damit die Vorgaben in Gesetzen und Gesamtarbeitsverträgen eingehalten werden.
Auch im vergangenen Jahr waren unsere Mitarbeitenden auf den Baustellen der Region enorm präsent: Im Auftrag von mehr als 20 verschiedenen Auftraggebern führten wir über 2’000 Kontrollen durch. Dank fachkundiger und erfahrener Kontrolleurinnen und Kontrolleure, der bewährten risikobasierten Kontrollstrategie und effizienter digitaler Instrumente konnten wir die Qualität weiter steigern.
Im Tätigkeitsbericht 2020 hatten wir mit Blick auf die Covid19-Pandemie geschrieben: «In der Krise lernt man schätzen, was man hat». Nun, da wir den vorliegenden Jahresberichtverfassen, scheint die Jahrhundertkrise schon weit weg.
Selbstverständlich hat sie aber auch das Berichtsjahr 2021 wiederum massgeblich geprägt. Nicht nur, weil sie die Kontrolltätigkeit noch anspruchsvoller gemacht hat, sondern weil wir auch im zweiten Pandemie-Jahr im Auftrag des Kantons in über 1‘300 Fällen die Hygienebedingungen und Einhaltung der Vorschriften überprüften. Es erfüllt uns mit Stolz, dass wir erneut einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten durften.
Alle gemeinsam hoffen wir, dass nun nachhaltig ruhigere Zeiteneingekehrt sind. Der AMKB ermöglicht dies, die wirkungsvollen und bewährten sozialpartnerschaftlichen Arbeitsmarktkontrollen weiter gewissenhaft durchzuführen und stetig weiterzuentwickeln. Dies wäre ohne die breite Unterstützung nicht möglich – herzlichen Dank!